Fallsicherungsnetze oder auch Auffangnetze retten Leben und sorgen für einen sicheren Alltag auf der Baustelle. Daher sind sie bei absturzgefährdeten Arbeiten zwingend vorgeschrieben. Hinzu kommt, dass Personen, vor herabfallenden Gegenständen geschützt werden, wenn Sie sich im unteren Teil einer Baustelle aufhalten. Lesen Sie hier die wichtigsten Punkte, die es im Zusammenhang mit der Anwendung von Fallschutznetzen zu beachten gilt.
Montage
Das Anbringen von Fallschutznetzen darf nur durch fachgerecht unterwiesenes Personal und nur nach geltenden Vorschriften und Richtlinien vorgenommen werden. Die Montage von Fallsicherungsnetzen erfolgt nach SN-EN-1263-1. Die Netze sind vor jedem Einsatz zu kontrollieren. Für einen problemlosen Auf- und Abbau der Netzanlage wird spezielles Aufhänge- und Befestigungszubehör benötigt.
Aufhängung
Das Befestigen der Netze erfolgt mit Aufhängeseilen, Sicherheitskarabinerhaken oder anderen zugelassenen Bauteilen, die den Anforderungen entsprechen. Dazu gehören beispielsweise Trägerklemmen. Einsträngige Aufhängeseile müssen eine Mindestbruchlast von 30kN vorweisen, 2-strängige Aufhängeseile benötigen 15kN. Randseile benötigen in jedem Fall 30kN. Des Weiteren dürfen Aufhängeseile nie um scharfe Kanten geschlungen werden.

Aufhängepunkte
Die Befestigungspunkte dürfen nie mehr als 2.5 m auseinanderliegen. Die Montage dieser Befestigungspunkte darf nur an eine tragfähige Konstruktion erfolgen. Dabei müssen die Aufhängepunkte eine Last von mind. 6 kN aufnehmen können. Zudem darf der horizontale Abstand zwischen Netzen und festen Bauteilen 30 cm nicht überschreiten.
Absturzhöhe / Fangbreite / Freiraum

Fallsicherungsnetze sind so dicht wie möglich unter der Arbeitsfläche zu montieren. Die maximale Absturzhöhe ins Netz darf 6m nicht überschreiten. Vom freien Netzrand bis 2m gilt die maximale Absturzhöhe ins Netz von 3m. Die Netzflächen müssen mit weniger als 20° Neigung installiert werden, ansonsten müssen Zwischenaufhängungen vorgenommen werden. Die Aufhängehöhe ist so zu wählen, dass das Netz bei Verformung durch eine aufgefangene Person nicht auf feste Gegenstände oder sich darunter befindende Personen prallen kann. Fachgerecht montiert können Netze ab einer Höhendifferenz von 3m Netzunterkante zum Baugrund (Kollisionsebene) montiert werden. Dieser Mindestfreiraum darf nicht mit Geräten, Material oder Sonstigem verstellt sein. Je höher die Sturzhöhe und je grösser die Spannweite des Netzes (gemessen an der kleinsten Seite) desto mehr Mindestfreiraum wird durch die Verformung unter dem Netz benötigt! Sicherheitsabstände zu Verkehrswegen, Strassen etc. müssen eingehalten werden. Der Netzdurchhang sollte nicht mehr als 10% der Spannweite, resp. maximal 2m betragen.
Verbindung von Fallsicherungsnetzen
Eine durchgehende Verbindung von Fallsicherungsnetzen kann mit einem Kopplungsseil von mindestens 8mm Durchmesser und einer Mindestbruchlast von 7.5kN geschafft werden. Das Kopplungsseil wird im Abstand von 10cm um das Randseil geschlungen. Ohne durchgehende Verbindung müssen die Netze mindestens 2m überlappen.
Überstand der Fallsicherungsnetze zur Absturzkante:
- Absturzhöhe: < 1.0 m < 3.0 m < 6.0 m
- Fangbreite: > 2.0 m > 2.5 m > 3.0 m
Prüfung und Ablegereife
Die Prüfung und Bestimmung der Ablegereife erfolgt mittels der drei im Netz eingearbeiteten Prüffäden, welche jederzeit eine Überprüfung der Reissfestigkeit in unserem Labor zulassen. Dies sollte periodisch erfolgen, darf jedoch nicht länger als 1 Jahr zurückliegen. Alle Netze sind mit einer Etikette versehen, auf welcher der Hersteller, die Grösse, das Herstelljahr mit Seriennummer, der Netztyp, die Maschenweite, sowie Kennzeichnung der jährlichen Prüfung und der Normenbezug ersichtlich sind. Haben die Netze Abnutzungserscheinungen oder einen Defekt an Masche, Kordel oder Randleine müssen diese umgehend zur Prüfung und Reparatur eingesandt werden. Reparaturen dürfen nur durch ausgebildetes Personal oder den Hersteller ausgeführt werden.

Lagerung
Personenschutznetze sollten trocken und vor direkter UV-Strahlung geschützt gelagert werden. Die Netze dürfen nicht in Kontakt mit aggressiven Substanzen kommen und direkt neben einer Wärmequelle verstaut werden.
Weitere Informationen:
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