Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNGSBEREICH

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

3. PREISE

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

5. BESTELLUNG, VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

6. ANNAHMEVERZUG, ABNAHME UND RÜCKGABE

7. LIEFERFRISTEN UND -TERMINE, TEILLIEFERUNGEN

8. GEWÄHRLEISTUNG

9. HAFTUNG

10. DIGITALE KOMUNIKATION / DATENSCHUTZ

11. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

 

1. GELTUNGSBEREICH

Beim Webshop «www.shop.usacord.ch» handelt es sich um ein Angebot der Seilfabrik Ullmann AG, Gaiserwaldstrasse 16, CH-9015 St. Gallen. Die Seilfabrik Ullmann AG erbringt ihre Lieferungen und Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen, welche über den Webshop «www.shop.usacord.ch» zustande kommen, zwischen der Seilfabrik Ullmann AG (nachstehend «SUAG») und ihren Kunden (nachstehend auch «Käufer» genannt), soweit sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt worden sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als SUAG ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.

 

2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS

Das Angebot von SUAG richtet sich an Schweizer Firmenkunden sowie an handlungsfähige Privatkunden über 18 Jahre mit Wohnsitz in der Schweiz. Alle Lieferungen erfolgen ausschliesslich an Kundenadressen in der Schweiz.Kundenbestellungen werden nach Bestelleingang geprüft. Mit einer Akzeptierung der Bestellung seitens SUAG erfolgt eine schriftliche Auftragsbestätigung an den Kunden, womit der Kaufvertrag über die aufgeführten Artikel zustande kommt. Eine Bestellübersicht oder Stillschweigen von SUAG gilt nicht als Vertragsannahme. Angaben und Abbildungen auf dem Webshop, Websites, in Druckschriften, Prospekten und Katalogen, technischen Unterlagen und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie von SUAG nicht ausdrücklich zugesichert worden sind. Sämtliche Bilder, Schriften, Logos sowie Produktbeschreibungen dürfen nicht unberechtigt benutzt oder vervielfältigt werden.

 

3. PREISE

SUAG hat das Recht, publizierte Preise jederzeit zu ändern. Es gilt jedoch der Preis der zum Zeitpunkt der Bestellung publiziert ist. Preisänderungen die nach getätigter Bestellung erfolgen, werden nicht berücksichtigt. Ausdrücklich vorbehalten bleiben Druckfehler, Irrtümer, sowie technische Änderungen. Publizierte Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer ab Werk, ohne Kleinmengenzuschläge und ohne Verpackungs- und Frachtkosten. Die Mehrwertsteuer, Kleinmengenzuschläge, sowie Verpackungs- und Frachtkosten werden am Ende des Bestellvorgangs bei der Kasse / im Checkout angezeigt. Allfällig weitere auftragsbezogene Nebenkosten (wie z.B. Montage- und Serviceleistungen, Kosten für eine gewünschte Transportversicherung oder sonstige zusätzliche Aufwendungen und Spesen) werden separat auf der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Ohne anderslautende Vereinbarung werden alle Nebenkosten dem Käufer in Rechnung gestellt. Preisunterschiede bei gleichen Artikeln und Dienstleistungen zwischen Filial- und Onlinegeschäft sind möglich. Allfällige Bons oder Gutscheine müssen während des Bestellvorgangs eingegeben werden. Eine nachträgliche Einlösung ist nicht möglich.

 

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

Es gelten die auf dem Webshop angegebenen Zahlungsmittel. Bei Bezahlung mit Debit- / Kreditkarten werden die Daten verschlüsselt übertragen. Der Käufer hat seine Zahlungen in Schweizer Franken (CHF) zu erfüllen, sofern im Kaufvertrag keine andere Währung vereinbart wurde. Bei Kauf auf Vorauskasse wird die Bestellung erst ausgelöst wenn der entsprechende Betrag bei SUAG eingegangen ist. Sollte die Zahlung nicht innert 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Zahlungsaufforderung auf dem Konto von SUAG eingetroffen sein, kann SUAG die Bestellung annullieren. Für Privatkunden gilt generell Bezahlung über die im Shop angegebenen Debit-/ Kreditkarten, über TWINT oder per Vorauskasse. Geschäftskunden können grundsätzlich auch auf Rechnung bestellen. SUAG behält sich jedoch, ohne weitere Begründung, das Recht vor bei einzelnen Kunden die bestellten Artikel nur gegen Vorkasse zu liefern und bei Bedarf eine Bonitätsabklärung über den Kunden einzuholen. Zu diesem Zweck kann SUAG Kundendaten an Dritte weiterleiten. Soweit auf der Geschäftskundenrechnung nichts anderes vermerkt, sind alle Zahlungen innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Skonto und/oder weiteren Abzügen zu begleichen. Allfällige Unstimmigkeiten sind SUAG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist gelten die Rechnungen bezüglich Bestand und Umfang als akzeptiert.

Die Zahlungspflicht ist erfüllt, soweit der geschuldete Betrag am Domizil der SUAG zur freien Verfügung von SUAG gestellt worden ist.
Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Käufer automatisch, d.h. ohne besondere Mahnung, in Verzug. Nach Ablauf der Zahlungsfrist erfolgt die erste Mahnung nach zehn Tagen, eine zweite Mahnung nach 20 Tagen mit CHF 5.— Mahngebühren. Nach 30 Tagen wird mit der dritten Mahnung dem Schuldner ein Verzugszins von 5% verrechnet, zusätzlich CHF 7.— Mahngebühren. Die SUAG behält sich vor, jederzeit nach Ablauf der ersten Mahnung ein Betreibungsbegehren auf Kosten des Schuldners zu stellen. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist die SUAG berechtigt, alle Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Weiter behält sich die SUAG das Recht vor, im Falle von ausbleibenden Zahlungen bis zu deren Begleichung die vertraglichen Leistungen auszusetzen. Die SUAG ist berechtigt, alle weiteren Lieferungen oder sonstigen Leistungen ganz oder teilweise einzustellen, bis der gesamte offene Betrag bezahlt ist. Sie kann sofortige Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangen.

Die durch SUAG gelieferten oder seitens des Kunden abgeholten Produkte bleiben im Eigentum von SUAG, bis die gesamte Kaufsumme, inklusive allfälliger Zuschläge und/oder Nebenkosten, bei der SUAG eingetroffen ist.

 

5. BESTELLUNG, VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG

Sollte nach Bestelleingang über den Webshop von SUAG und deren Auftragsbestätigung festgestellt werden, dass ein Artikel nicht lieferbar / verfügbar ist, wird der Kunde darüber informiert und nach Möglichkeit ein neuer Liefertermin mitgeteilt. Sollte die Nennung eines neuen Termines nicht möglich sein kann SUAG die Bestellung des entsprechenden Artikels stornieren. Es können keine weitergehenden Ansprüche seitens des Kunden geltend gemacht werden.

Die Lieferung erfolgt in der Regel über den Versandanbieter DHL sofern nichts anderes abgemacht wurde und kann aus mehreren Paketen bis 30 kg bestehen. Palettenversand erfolgt über einen beauftragten Spediteur welcher grundsätzlich bis Bordsteinkante des Kunden liefert. Die Versandart wird von SUAG gewählt. Für Geschäftskunden besteht die Möglichkeit der Abholung der bestellten Ware an einem der Schweizer Geschäftsstandorte von SUAG. Wenn nichts anderes vereinbart, muss die Abholung der bestellten Ware spätestens 10 Tage nach Abholungsmitteilung erfolgen. Es gilt die allgemeine Öffnungszeit des SUAG Geschäftsstandortes. Wird die bestellte Ware nicht innerhalb dieser Frist abgeholt, behält sich SUAG das Recht vor, die Bestellung zu annullieren oder diese auf Kosten des Kunden zuzustellen. In beiden Fällen kann es zur Geltendmachung einer Umtriebsentschädigung kommen.

Die gewählte Lieferart des Geschäftskunden, wie Versand oder Abholung, kann nach Abschluss des Bestellvorganges nicht mehr geändert werden. Die Versandkosten werden im Webshop beim Checkout / Kasse, vor Abschluss der Bestellung durch den Kunden, angezeigt. SUAG kann die Versandkosten auf ihrem Webshop jederzeit und ohne Vorankündigung anpassen. Es gelten jedoch die angezeigten Versandkosten zum Zeitpunkt der Bestellung. Die Lieferung von Bestellungen über den Webshop erfolgt ausschliesslich an Adressen in der Schweiz, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Nutzen und Gefahr gehen ohne schriftliche anderslautende Vereinbarung spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk/Lager von der SUAG auf den Käufer über, auch wenn die Lieferung franko, unter ähnlicher Klausel oder einschliesslich Montage erfolgt.

 

6. ANNAHMEVERZUG, ABNAHME UND RÜCKGABE

Wird der Versand aus Gründen, welche die SUAG nicht zu vertreten hat, verzögert oder verunmöglicht, so ist die SUAG berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern, alle zur Erhaltung der Ware für geeignet erachteten Massnahmen zu treffen und die nicht gelieferte Ware in Rechnung zu stellen. Dasselbe gilt, wenn der Käufer versandbereit gemeldete Ware nicht in vereinbarter oder angemessener Frist abnimmt. Die gesetzlichen Vorschriften über den Annahmeverzug bleiben vorbehalten.

Der Käufer hat sämtliche gelieferten Produkte oder sonstigen Leistungen einer Abnahmeprüfung zu unterziehen. Die ausgelieferte oder abgeholte Ware ist sofort auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Allfällige Fehler, Mängel oder Schäden sind der SUAG unmittelbar nach Feststellung, jedoch spätestens innerhalb von 5 Kalendertagen, mitzuteilen, ansonsten gelten sie als genehmigt. Bei Feststellung von Transportschäden die direkt beim Abladen oder Empfang / Übergabe der Ware festgestellt werden, sind diese zusätzlich sofort dem Auslieferfahrer des Transportunternehmens anzuzeigen. Verpackungsmaterialien und allfällige Transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen bestehen. Die Kosten für die Entsorgung von Verpackungs-materialen trägt der Käufer.

Ein erhaltenes Standardprodukt kann vom Kunden innert 10 Tagen nach Erhalt zurückgegeben bzw. zurückgeschickt werden. Massgebend ist das Aufgabedatum des Paketes und das Datum des Lieferscheines oder, der dem Paket beiliegenden Rechnung von SUAG. Eine Rücksendung muss vom Käufer mittels Kontaktaufnahme mit SUAG, schriftlich per Mail oder per Telefon angemeldet und genehmigt werden. Die Rücksendung bzw. Rückgabe eines Produktes hat Originalverpackt, ungebraucht, komplett mit allem Zubehör und allfälligen Gebrauchsanleitungen und unter Beilage des Lieferscheines bzw. des Formulars Kundenbestellung oder der Rechnung zu erfolgen. Der Rücksendegrund muss angegeben werden. Wenn nicht anders vereinbart, werden bestellte und richtig gelieferte Produkte, zu höchstens 80 Prozent des Fakturabetrages der entsprechenden Produkte, von der SUAG zurückgenommen.

Auf Kundenwunsch produzierte oder konfektionierte Sonder- und Einzelanfertigungen, wie auch zugeschnittene Waren (z.B. Seil- und Gurtenzuschnitte) und Sonderbestellungen sind von jedweder Rückgabemöglichkeit ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Konsumentenschutzes. Bei Beanstandungen eines Produkts müssen sämtliche Artikel und Teile, auf Verlangen mit der Originalverpackung, an SUAG zur Kontrolle retourniert werden. Eine Entsorgung der beanstandeten Ware darf ohne schriftliche Zustimmung von SUAG nicht vorgenommen werden. Eine Rückgabe wegen eines beim Gebrauch festgestellten Mangels oder Defekts an einem Produkt, kann nur dann geltend gemacht werden, wenn keine Ausschlussgründe vorliegen, wie z.B. Feuchtigkeitsschäden, Sturz- oder Schlagschäden, Elementarschäden, natürliche Abnutzung, Fehlmanipulation, unsachgemässe Behandlung, Verwendung von Fremdersatzteilen, Fremdreparatur, Eingriffe und Modifikation am Produkt usw. Das Produkt ist bei fehlender Originalverpackung transportfähig zu verpacken.

Eine Rücksendung kann mit der Post oder einem Drittanbieter (z.B. DHL, DPD) getätigt werden. Bei Palettensendungen mittels Spedition. Geschäftskunden haben die Möglichkeit die Rückgabe der Ware, nach vorhergehender Beantragung und Vereinbarung, direkt an einem Schweizer Firmenstandort von SUAG vorzunehmen. Es erfolgt keine Abholung beim Kunden, ausser diese wurde explizit mit SUAG vereinbart. Ein retourniertes Produkt, welches nicht unter das Rückgaberecht fällt, an eine falsche Adresse gesandt wurde, dessen Verpackung mangelhaft ist oder zum Produkt zugehörige Teile oder Zubehör fehlen kann von SUAG an den Kunden retourniert werden. Es kann eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden. Rücksendungen bzw. Rückgaben sowie die Einsendung von defekten Produkten erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden an: Seilfabrik Ullmann AG, Gaiserwaldstrasse 16, CH-9015 St. Gallen.

 

7. LIEFERFRISTEN UND -TERMINE, TEILLIEFERUNGEN

Sämtliche durch SUAG genannten Fristen und Termine, für Lieferungen oder sonstige Leistungen, sind unverbindliche Richtwerte ohne Gewähr und dienen ausschliesslich zur Orientierung des Kunden. Sie sind nicht rechtsverbindlich. Bei Kauf mit Debit- / Kreditkarte, Twint oder bei Geschäftskunden auf Rechnung, wird mittels Auftragsbestätigung ein provisorischer Liefertermin mitgeteilt oder es wird mit dem Käufer Kontakt aufgenommen um einen individuellen Liefertermin zu vereinbaren. Bei Kauf auf Vorkasse beginnt der provisorisch mitgeteilte Liefertermin erst nach Erhalt der Kaufsumme auf dem Konto der SUAG. Bei wesentlichem Überschreiten dieser Liefertermine wird der Käufer kontaktiert und ein neuer Liefertermin genannt / vereinbart.

SUAG ist zu Teillieferungen berechtigt. Falls ein Teil der bestellten Artikel nicht geliefert werden kann, so besteht kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Der Käufer kann keine weitergehenden Ansprüche geltend machen. Rückstandslieferungen werden in der Regel franko nachgeliefert. Ein neuer Orientierungstermin für die nichtgelieferten Artikel wird dem Käufer bekanntgegeben. Bei Sonder- Einzelanfertigungen und Produkten mit dem Vermerk „auf Anfrage“ wird der provisorische Liefertermin nach Erhalt aller definitiven Angaben und technischen Details und eventuell weitergehender Abklärungen durch SUAG mittels schriftlicher Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Ist eine erfolgreiche Zustellung aus Gründen, welche der Käufer zu vertreten hat (wie z.B. falsche Lieferadresse, Abwesenheit des Empfängers, fehlende Zufahrtsbewilligung, etc.) nicht möglich, behält sich SUAG das Recht vor die entstandenen Mehrkosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.

Die genannten provisorischen Lieferfristen und -Termine stehen ebenfalls unter dem Vorbehalt unvorhergesehener Hindernisse (insbesondere höhere Gewalt, behördliche Verfügungen, Streik, Betriebseinstellung, Fertigungsbeschränkungen, Schäden an Fertigungsanlagen, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, transport- oder lieferantenbedingte Verzögerungen sowie ähnliche unvorhergesehene und vom Willen der SUAG unabhängige Umstände oder Ereignisse). Die Lieferfristen und -Termine werden in diesen Fällen angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Käufer (insbesondere Mitwirkungs- oder Nebenpflichten wie Vorauszahlungen, Zahlung Zug um Zug, Beibringen von in- oder ausländischen Bescheinigungen etc.) werden die Lieferfristen und -Termine ebenfalls angemessen verlängert.
Für den Fall der Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen ist jegliche Haftung der SUAG, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt insbesondere auch für den Schuldnerverzug, den Ersatz von Verspätungsschäden und die Haftung für Zufall. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG

Die SUAG gewährleistet, dass die gelieferten Gegenstände oder sonstigen Leistungen die zugesicherten Eigenschaften haben und keine deren Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigende körperliche oder rechtliche Mängel aufweisen. Die gelieferte Ware gilt als vertragsgemäss beschaffen, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs von der vereinbarten Qualität nicht oder nur unerheblich abweicht. Grundlage für die Beurteilung der Vertragsgemässheit bzw. Mangelhaftigkeit bildet in erster Linie die zwischen der SUAG und dem Käufer über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Keine Mängel sind handelsübliche oder technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, der Masse, der Oberflächenbeschaffenheit, des Gewichts und der Farbe, sofern sie die Gebrauchs- und Funktionstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Alle von den gültigen Normen nicht abweichenden Unterschiede gelten von vornherein nicht als Mängel.

Eine Haftung für einen bestimmten Einsatzzweck oder eine bestimmte Eignung der Produkte wird von der SUAG nur insoweit übernommen, als dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Im Übrigen liegt das Eignungs- und Verwendungsrisiko allein und ausschliesslich beim Käufer. Die blosse Anführung des Einsatz- bzw. Verwendungszwecks in der Vereinbarung stellt keine Zusicherung der SUAG für die Eignung und Verwendung dar. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel infolge ordentlicher Abnutzung, mangelhafter Wartung, unsachgemässer Behandlung, falscher Verwendung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung sowie aus anderen Gründen, welche die SUAG nicht zu vertreten hat. Für Verbrauchs- und Verschleissartikel wird die Gewährleistung ausdrücklich wegbedungen.

Die SUAG übernimmt keine Haftung für eine Verschlechterung oder den Untergang der Ware nach dem Gefahrenübergang. Im Weiteren lehnt die SUAG jede Gewährleistung und Haftung ab, wenn der Käufer selbst oder durch nicht autorisierte Dritte und ohne schriftliche Zustimmung der SUAG Reparaturen oder Änderungen am Produkt vornimmt oder nicht von der SUAG spezifizierte Ersatzteile verwendet. Für Fremdlieferungen übernimmt die SUAG eine Gewährleistung lediglich im Rahmen der Gewährleistungsbestimmungen des Unterlieferanten (bzw. Herstellers). Der Käufer oder sein Stellvertreter hat die Beschaffenheit der Ware unmittelbar nach dem Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach ihrer Feststellung schriftlich gerügt werden. Bei verspäteter Rüge sind die Mängelansprüche des Käufers verwirkt. Die Mängel sind genau zu bezeichnen. Der Käufer hat der SUAG unverzüglich die Gelegenheit einzuräumen, die Ware auf eigene Kosten zu prüfen bzw. zu untersuchen. Bei Weiterverwendung der beanstandeten Ware durch den Käufer gilt diese als von ihm genehmigt.

Bei tatsächlichen Mängeln ist die SUAG zur Nachbesserung berechtigt. Die Nachbesserung erfolgt nach Wahl von SUAG durch Nachbesserung selbst oder Ersatzlieferung. Für reparierte oder ersetzte Ware leistet die SUAG in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Leistung. Ersetzte oder zurückgenommene Vertragsgegenstände gehen in das Eigentum der SUAG über. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die gesetzlich zwingende Gewährleistung für arglistig verschwiegene Mängel.

 

9. HAFTUNG

Die SUAG haftet für die vertragsgemässe Lieferung im Rahmen der Gewährleistung. Im Übrigen haftet die SUAG nur für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat und die in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Jegliche andere Haftung für direkten oder indirekten Schaden (insbesondere entgangenen Gewinn und Ansprüche Dritter) der sich aus der Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen von SUAG oder aus dem Betrieb bzw. dem Betriebsstillstand der von SUAG gelieferten Produkte und Teile, dem unsachgemässen Gebrauch von gelieferten Produkten sowie leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit von Mitarbeitern oder Hilfspersonen der SUAG ergibt, wird soweit gesetzlich zulässig ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen, wie das Bundesgesetz über die Produktehaftpflicht (PrHG).
Die Abtretung sämtlicher Forderungen des Käufers gegenüber der SUAG bedarf der vorgängigen, schriftlichen Zustimmung durch die SUAG.

 

10. DIGITALE KOMMUNIKATION / DATENSCHUTZ

Mit Zustimmung der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» stimmt der Kunde zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in digitaler Form z.B. per E-Mail erfolgen kann. Der Kunde ist sich bewusst, dass E-Mails durch Dritte mitgelesen werden können. Der Kunde trägt die Risiken im Zusammenhang mit der Übermittlung und Zustellung von E-Mails. Insbesondere ist der Kunde dafür verantwortlich, seinen Posteingang und seinen Spam-Ordner regelmässig zu prüfen. Eine E-Mail der SUAG gilt im Moment ihres Versandes durch die von der SUAG benutzten Servern an die vom Kunden angegebene E-Mail Adresse als beim Kunden zugestellt. Der Kunde willigt hiermit in die Nutzung personenbezogener Daten für die Personalisierung durch SUAG zu. SUAG kann den Kunden mittels Newsletter und Werbemails kontaktieren, sofern der Kunde diesen auf dem Webshop von SUAG zustimmt. Der Newsletter / das Werbemail kann jederzeit abbestellt werden. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Werbetreibende erfolgt nicht.
Weitere Informationen finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.

 

11. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND, SALVATORISCHE KLAUSEL

Für alle aus den Verträgen, Lieferungen oder sonstigen Leistungen oder in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten zwischen der SUAG und dem Käufer sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Hauptsitz der Seilfabrik Ullmann AG in St. Gallen zuständig. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Konsumentenschutzes. Das Rechtsverhältnis zwischen SUAG und dem Käufer sowie die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unterstehen ausschliesslich formellem und materiellem schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 und dessen Änderungen. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Bestimmungen des Konsumentenschutzes. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Regelung nach Treu und Glauben durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser AGB entsprechen.

Aufhebung, Ergänzung oder Änderung dieser AGB bedürfen der Schriftform.

St. Gallen, 01.09.2023